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Vatikanische Staatsbürgerschaft Artikel
Die traditionellen Kriterien zur Erlangung einer Staatsbürgerschaft (das sind das ius soli und das ius sanguinis) werden in dem Fall des Vatikans nicht schlagend.
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Kardinäle, die ihren Wohnsitz in Rom haben, sind automatisch vatikanische Staatsbürger. Alle anderen Personen müssen eine der folgenden Bedingungen erfüllen:
- Ausübung einer Tätigkeit die per Gesetz (d.h. zwingend) vorschreibt in dem Vatikan zu leben.
- Ausübung der Tätigkeit in dem Vatikan oder anderen kirchlichen Stellen und eine Genehmigung des Kardinalstaatsekretär (in einigen Fällem gemeinsam mit dem Governatorat) permanent in dem Vatikan zu leben.
- Genehmigung des Papstes einen permanenten Wohnsitz in dem Vatikan einzunehmen mit dem ausdrücklichem Grund die Staatsbürgerschaft zu er- oder zu behalten.
- Nahes Verwandtschaftsverhältnis (das sind Ehegatten, Kinder, Geschwister, sowie Eltern) zu einem vatikanischen Staatsangehörigen, sofern man mit diesem gemeinsam auf Staatsterritorium lebt.
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Verlust der Staatsbürgerschaft | |
Verlust der Staatsbürgerschaft kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, z.B.
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Die vatikanische Staatsbürgerschaft ist grundsätzlich kumulierbar (d.h. sie kann zusätzlich zu einer bereits vorhandenen erworben werden). Gemäß den Lateranverträgen, bekommt ein vatikanischer Staatsbürger, der diese verliert und keine andere besitzt automatisch die italienische verliehen.
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